Nachrichtenagentur ddp am 29. april 2003
„Keine vernünftigen Zweifel an Täterschaft“
Anklage fordert lebenslange Haft für den mutmaßlichen Mörder der kleinen Julia
Gießen (ddp). Im Fall der ermordeten kleinen Julia aus dem hessischen Biebertal hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Angeklagten Thorsten V. gefordert. Der 35-Jährige sei des Mordes zur Verdeckung einer Straftat sowie des versuchten sexuellen Missbrauchs und der versuchten sexuellen Nötigung schuldig, sagte Staatsanwalt Wolfgang Thiele in seinem Plädoyer vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts in Gießen.
Die Staatsanwälte sahen es als erwiesen an, dass V. das in seiner Nachbarschaft lebende Kind am 29. Juni 2001 in seine Gewalt brachte, um sich sexuell an ihm zu vergehen. Dabei soll er das Mädchen auf sein Anwesen gelockt und mit Handschellen gefesselt haben. Anschließend habe der Angeklagte sein Opfer mit zwei wuchtigen Schlägen auf den Kopf umgebracht. Die Leiche versteckte er nach Ansicht der Anklagevertretung zunächst in seinem Keller, um sie vier Tage später in einem 50 Kilometer entfernten Wald zu verbrennen.
Die Staatsanwälte stützten ihr Plädoyer auf insgesamt 16 Indizien, die die Täterschaft des Angeklagten belegen sollen. So seien in der Nähe des Leichenfundortes Gummihandschuhe und Faserspuren gefunden worden, die eindeutig Thorsten V. zuzuordnen seien. Wenige Kilometer entfernt sei sein Wagen zudem in eine Radarfalle geraten. Die Anklagevertreter verwiesen auf den Fund von Blutspuren an einem Teppich aus dem Keller des Angeklagten. V. habe versucht, dieses Beweisstück durch ein Feuer zu vernichten. Die Indizien ließen insgesamt „keine vernünftigen Zweifel“ zu, dass der Angeklagte der Täter war.
Eine besondere Schwere der Schuld in juristischer Hinsicht verneinte die Anklagevertretung allerdings. Die schweren Verletzungen V.s dürften „nicht außer Betracht bleiben“, sagte Thiele. Der Verwaltungsangestellte werde den Rest seines Lebens im Rollstuhl verbringen. Folgt das Gericht dieser Ansicht, könnte V. nach 15 Jahren auf Bewährung freikommen. Der Familienvater hatte sich bei dem selbstgelegten Brand in seinem Keller lebensgefährliche Verletzungen zugezogen.
Der Angeklagte schwieg bis zuletzt zu der Tat. In einer Erklärung zu Beginn des Prozesses hatte V. den Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Es sei traurig, dass Thorsten V. auf diese Weise die Chance zur Versöhnung mit den Eltern des Opfers und mit der Gesellschaft nicht ergreife, sagte Thiele in einer persönlichen Schlussbemerkung.
Tim Lochmüller 2010 für ml.text&reports // Verwendung nur mit ausdrücklicher Genehmigung
Inhalt
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August 2001
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Januar 2003
Februar 2003
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April 2003
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„Keine vernünftigen Zweifel an Täterschaft“
Mai 2003
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