Nachrichtenagentur ddp am 2. november 2002

Der Angeklagte im Rollstuhl

16 Monate nach dem Tod der kleinen Julia steht ihr mutmaßlicher Mörder vor Gericht

Gießen/Biebertal (ddp-hes). Es war eine denkwürdige Szene an jenem Dienstagabend Anfang August vergangenen Jahres: Eine Schar von Polizisten, Feuerwehrmännern und Medienleuten lief durch ein Waldstück zwischen den mittelhessischen Dörfern Ilbenstadt und Kaichen. Im Mittelpunkt ihres Interesses stand eine Schaufensterpuppe, die ihre Plastikarme einem Holzstapel entgegenstreckte. Arme und Kopf der Puppe waren mit Mullbinden bandagiert. Wenige Minuten später gingen die Holzscheite in Flammen auf - ähnlich wie jene, die wenige Wochen zuvor die Leiche der achtjährigen Julia verbrannt hatten. Rund 16 Monate später ist die Puppe einem Menschen aus Fleisch und Blut gewichen. Thorsten V. muss sich als mutmaßlicher Mörder des Mädchens ab kommenden Mittwoch in Gießen vor einem Schwurgericht verantworten.

Die Sonderkommission (SoKo) „Julia“ hatte die Presse an jenem Sommerabend 2001 zu einem „Brandversuch“ dorthin geladen, wo über einen Monat zuvor die verkohlte Leiche des Mädchens gefunden wurde. Am 29. Juni 2001 war die Schülerin aus ihrem mittelhessischen Heimatort Biebertal spurlos verschwunden. Die Bandagen über Gesicht und Händen des Dummys, der den Entführer darstellte, sollten Aufschluss über die Verletzungen des Kindsmörders beim In-Brandstecken des Scheiterhaufens geben. Ein bizarrer Zufall: V. hatte sich einen Tag zuvor bei einer Benzinverpuffung in seinem Keller lebensgefährlich verbrannt – kurz bevor die Polizei ihn als Tatverdächtigen festnehmen konnte.

Der 34 Jahre alte Familienvater überlebte die selbst gelegte Feuersbrunst knapp, mit der er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in seinem Haus Beweise vernichten wollte. Auch nach dem Erwachen aus dem künstlichen Koma, in das ihn die Ärzte versetzen mussten, schwieg V. zu den Vorwürfen. Die Liste der Indizien gegen den Verwaltungsangestellten ist indes beachtlich: Er wohnte in unmittelbarer Nähe des vermuteten Tatorts, einem Spielplatz im Ortsteil Rodheim-Bieber, und wurde mit seinem Wagen wenige Kilometer von dem Wäldchen geblitzt, als dort Julias Leiche in Flammen aufging. In der Nähe der Brandstelle fanden die Beamten Faserspuren und Stofffetzen, die aus seiner Wohnung stammten. Und am Rand eines benachbarten Feldweges lag ein Paar Latexhandschuhe. Molekularbiologische Tests wiesen auf Thorsten V. als den Träger hin.

Zudem schlugen zwei Leichenhunde unabhängig voneinander im ausgebrannten Keller des Verdächtigen an. Doch der wichtigste Hinweis sollte seine Zeit brauchen: Spezialisten des hessischen Landeskriminalamtes hatten in dem von der Benzinexplosion am stärksten betroffenen Kellerraum verkohlte Teppichreste sicher gestellt, an denen sie nach akribischer Untersuchung noch Blutspuren fanden. Sechs Monate später am 4. Februar dieses Jahres gaben die Fahnder das Ergebnis der aufwändigen Tests bekannt: An dem Teppich hafteten die DNA-Spuren der kleinen Julia. Eineinhalb Monate nach dieser Nachricht erhob die Staatsanwaltschaft in Gießen Anklage wegen Mordes, versuchten sexuellen Missbrauchs und schwerer Brandstiftung.

Die Post von der Staatsanwaltschaft erreichte Thorsten V. im Zentralkrankenhaus der Justizvollzugsanstalt Kassel. Immer noch muss er dort von Fachpersonal behandelt werden. 80 Prozent der Haut des 34-Jährigen sind verbrannt; dass er noch lebt, hat er wohl den Ärzten einer Kölner Spezialklinik zu verdanken. Der Angeklagte ist daher nur eingeschränkt verhandlungsfähig: Zwei bis drei Stunden täglich könne er in einem Spezialrollstuhl dem Prozess folgen, stellte der plastische Chirurg Hans-Ulrich Steinau von der Universität Bochum in seinem Gutachten fest. Das Gießener Landgericht hat Sitzungstermine bis Ende August kommenden Jahres vorgesehen.

Bereits vor Prozessbeginn hat V.s Gießener Strafverteidiger Ramazan Schmidt die Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Mit einer Haftbeschwerde ist er bis zur letzten Instanz am Oberlandesgericht in Frankfurt gegangen. Die Richter lehnten ab. Auch der Antrag des Strafrechtsexperten an das Gericht, vor der Terminierung der Hauptverhandlung ein neuerliches medizinisches Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit seines Mandanten einzuholen, lief vorerst ins Leere. Julias Eltern und ihr Rechtsanwalt Dietmar Kleiner warfen Schmidt darauf eine „Verzögerungstaktik“ vor. Ab kommenden Mittwoch wird die Auseinandersetzung nun endlich vor Gericht geführt.

Tim Lochmüller 2010 für ml.text&reports // Verwendung nur mit ausdrücklicher Genehmigung

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