Nachrichtenagentur ddp am 20. mai 2003

„Weggeworfen wie ein fauler Apfel“

Julias Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt – Details der Tat blieben im Dunkeln

Gießen (ddp). Der Mörder der achtjährigen Julia aus dem hessischen Biebertal soll lebenslänglich in Haft. Die Schwurgerichtskammer am Landgericht in Gießen verurteilte Thorsten V. am Dienstag nach sechsmonatiger Verhandlung wegen Mordes, versuchter sexueller Nötigung und versuchten sexuellen Missbrauchs. Die Verteidigung kündigte Revision gegen die Entscheidung an. Der Vater des getöteten Mädchen kritisierte nach dem Prozess das Schweigen des Angeklagten als „unerträglich“.

Es gäbe „keinen vernünftigen Zweifel“, dass der 35-Jährige das Mädchen getötet hat, sagte Richter Bruno Demel in seiner Urteilsbegründung. Auch ohne direkten Beweis oder Tatzeugen reiche eine „Gesamtschau der Indizien“ für eine Verurteilung aus. Demel verglich die Arbeit des Gerichts mit dem Zusammensetzen eines Puzzles. „Auch wenn Teile fehlen, kann man erkennen, was dargestellt ist.“ Allerdings blieben die genauen Details der Tat auch nach der Beweisaufnahme im Dunkeln.

Nach Überzeugung der Strafkammer hat V. das Mädchen am Abend des 29. Juni 2001 in seinen Keller gelockt und mit Handschellen gefesselt, um es zu missbrauchen. Ob es zu sexuellen Handlungen kam, habe nicht mehr festgestellt werden können, hieß es in der Urteilsbegründung. Anschließend soll der Angeklagte sein Opfer mit zwei wuchtigen Schlägen auf den Kopf getötet haben. Die Leiche des Kindes habe der Verwaltungsangestellte wenige Tage später in einem Holzstapel verbrannt.

Die Verteidigung des Angeklagten hatte auf Freispruch plädiert. Auch nach der Urteilsbegründung habe sich nichts an der Einschätzung geändert, dass die Indizienlage für eine Verurteilung nicht ausreiche, begründete Rechtsanwalt Ramazan Schmidt seine Revisions-Ankündigung. Insbesondere gäbe es keine ausreichenden Hinweise für ein Sexualdelikt. Das Schweigen seines Mandanten bezeichnete Schmidt als dessen „gutes Recht“.

Julias Vater Jürgen Hose kritisierte hingegen heftig die Verweigerungshaltung des Angeklagten. „Wo bleibt unser Recht zu erfahren, was mit unserer Tochter geschehen ist“, sagte Hose in einer persönlichen Erklärung. V. habe „eiskalt“ gehandelt und seine Tochter „wie einen faulen Apfel“ weggeworfen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer 16 Indizien aufgezählt, die gegen den Angeklagten sprachen. So wurden in der Nähe des Leichenfundortes Gummihandschuhe und Faserspuren gefunden, die eindeutig Thorsten V. zugeordnet wurden. Wenige Kilometer entfernt geriet sein Wagen zudem in eine Radarfalle. An einem Teppich in seinem Keller fanden Ermittler Blutspuren des Kindes. V. hatte offenbar vor seiner Festnahme versucht, dieses Beweisstück durch ein Feuer zu vernichten. Dabei verletzte er sich lebensgefährlich. Wegen seiner daraus resultierenden schweren Behinderung konnte V. dem Verfahren nur liegend in einem Spezialrollstuhl folgen.

Tim Lochmüller 2010 für ml.text&reports // Verwendung nur mit ausdrücklicher Genehmigung

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