Nachrichtenagentur ddp am 13. januar 2003

Mord ohne Beweise?

Im Julia-Prozess fällt es der Staatsanwaltschaft bislang schwer, die Indizienkette zu schließen

Gießen (ddp-hes). Ramazan Schmidt ist kein Mann der großen Worte. Nimmt er in diesen Tagen im Saal 207 des Gießener Landgerichts Platz, schweigt er die meiste Zeit. Manchmal wirkt er mit seinen großen braunen Augen gar gelangweilt, wenn wenige Meter entfernt Zeugen über seinen Mandanten sprechen. Doch der Eindruck täuscht: Um Thorsten V. verteidigen zu können, muss der Strafrechtsexperte hellwach sein. Dem 35-jährigen Verwaltungsangestellten droht die lebenslange Haft, wird ihm der Sexualmord an der achtjährigen Julia aus dem hessischen Biebertal nachgewiesen. Doch damit hat es die Staatsanwaltschaft auch nach 13 Verhandlungstagen nicht leicht.

„Was die Anklagepunkte betrifft, hat die Staatsanwaltschaft bisher keinen einzigen Beweis erbracht“, sagt Schmidt und damit hat er Recht. Im Schriftsatz der Behörde werden V. „Mord zur Verdeckung einer Straftat“, versuchter sexueller Missbrauch und schwere Brandstiftung vorgeworfen. Der Angeklagte schweigt beharrlich. In einer Erklärung seines Anwalts am ersten Prozesstag bestritt er lapidar alle Vorwürfe. Den Staatsanwälten Wolfgang Thiele und Klaus Bender war von Anfang an klar, dass ihnen für diesen Prozess lediglich Indizien zur Verfügung stehen werden.

Die überzeugensten Hinweise kennt man schon aus dem Ermittlungsverfahren: winzige Blutspuren Julias an einem Teppich aus V.s Keller und Gummihandschuhe mit seinen Genspuren in der Nähe des Leichfundortes. Als der Körper der Schülerin in einem Holzstapel bei Niddatal im mittelhessischen Wetteraukreis verbrannte, geriet der passionierte Autoliebhaber zudem wenige Kilometer entfernt in eine Radarfalle. Als die Fahnder den Halter des anthrazitfarbenen Kombis herausfanden, waren sie verblüfft: V. lebte nur wenige Meter von Julias Spielplatz entfernt.

Doch was beweisen diese Fakten? V. hatte offensichtlich etwas mit dem Tod des Mädchens zu tun. Doch den eigentlichen Kern des Geschehens umgibt vor allem eine Wolke voller Andeutungen: Kollegen und Freunde des frischgebackenen Familienvaters sagten aus, er habe sich nach dem Fund von Julias Leiche verändert gezeigt. Nervös sei er gewesen, mehr geraucht habe er. Einer erzählte, der 35-Jährige habe Micky-Maus-Hefte gesammelt, wie sie auch Julia gerne las. Auch von Sexfilmen und aufdringlichem Verhalten Frauen gegenüber war im Zeugenstand die Rede. Pädophile Neigungen sind hingegen niemandem aufgefallen.

Die Richter und vor allem die Eltern des Kindes wollen jedoch vor allem eines wissen: Was genau geschah an jenem 29. Juli 2001, nachdem Julia gegen 17.30 Uhr plötzlich verschwand? Aus einem Paar Handschellen, das bei der Leiche gefunden wurde, folgerte die Staatsanwaltschaft, dass V. das Mädchen fesselte, um sich an ihm vergehen zu können. Zeugen hatten in der Wohnung des Angeklagten ähnliche Metallfesseln gesehen. Doch reicht dies aus, um dem 35-Jährigen den versuchten sexuellen Missbrauch nachzuweisen? Und falls nicht: Was war dann das Motiv für die Tat?

Auch die von Beginn an unglaubwürdige These vom tödlichen Autounfall ist vom Tisch, seitdem Gutachter keine entsprechenden Spuren am Auto des Angeklagten finden konnten. Zerplatzt ist ebenfalls die wage Hoffnung, die Aussage eines ehemaligen Mitgefangenen könnte dem Prozess die entscheidende Wende geben. Doch V.s vermeintliches Haft-Geständnis „Ja, ich bin schuldig“ war eine Zeitungs-Ente, die vor Gericht grandios entlarvt wurde. Selbst die Aussage eines rechtsmedizinischen Gutachters, Thorsten V. habe sich bei dem selbst verursachten Brand in seinem Keller wahrscheinlich umbringen wollen - was ebenso eine Schuld untermauern würde – wird von den Verfahrensbeteiligten angezweifelt.

„Aus Sicht der Verteidigung war bisher keine Frage zu stellen“, sagt Rechtsanwalt Schmidt. „Wenn da ein Augenzeuge wäre, der etwas eindeutig bekunden könnte, hätte ich mehr zu fragen“, fügt er hinzu. Doch genau den gebe es in diesem Verfahren eben nicht. Und wie steht es mit den Indizien? „Es ist nicht Aufgabe der Verteidigung, etwas beweisen zu müssen“, sagt der Gießener Strafrechtsspezialist und verzieht dabei keine Mine.

Tim Lochmüller 2010 für ml.text&reports // Verwendung nur mit ausdrücklicher Genehmigung

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