Nachrichtenagentur ddp am 13. mai 2003
Verteidiger im Mordfall Julia fordert Freispruch
Gießen (ddp). Im Prozess um den Mord an der kleinen Julia aus dem hessischen Biebertal hat der Verteidiger den Freispruch von Thorsten V. gefordert. Die Staatsanwaltschaft habe in dem Verfahren weder einen Tatzeugen noch einen „unmittelbar objektiven Sachbeweis“ vorweisen können, sagte Rechtsanwalt Ramazan Schmidt am Dienstag am Gießener Landgericht. Die Anklage hatte gegen den 35-Jährigen eine lebenslange Haftstrafe wegen versuchten sexuellen Missbrauchs und Mordes an dem achtjährigen Mädchen beantragt. Das Urteil soll am nächsten Dienstag gefällt werden.
Indizien deuteten zwar darauf hin, dass V. etwas mit dem Verschwinden und dem Tod Julias zu tun hatte, räumte Schmidt vor der Schwurgerichtskammer ein. „Wir wissen aber nicht was“, fügte der Verteidiger hinzu. Auch einen versuchten Missbrauch haben die Staatsanwaltschaft nicht „mit einer für eine Verurteilung ausreichenden Sicherheit“ nachweisen können. Auffälligkeiten im Sexualleben des Verwaltungsangestellten habe die Beweisaufnahme nicht ergeben. In dieser Situation sei er verpflichtet, den Freispruch seines Mandanten zu beantragen, sagte Schmidt.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vor zwei Wochen insgesamt 16 Indizien vorgebracht, die die Täterschaft des Angeklagten belegen sollen. So seien in der Nähe des Leichenfundortes Gummihandschuhe und Faserspuren gefunden worden, die eindeutig Thorsten V. zuzuordnen seien. Wenige Kilometer entfernt sei sein Wagen zudem in eine Radarfalle geraten. Die Anklagevertreter verwiesen auf den Fund von Blutspuren an einem Teppich aus dem Keller des Angeklagten. V. habe versucht, dieses Beweisstück durch ein Feuer zu vernichten. Die Indizien ließen insgesamt „keine vernünftigen Zweifel“ zu, dass der 35-Jährige der Täter war.
Laut Anklage hat V. das in seiner Nachbarschaft lebende Kind am 29. Juni 2001 in seine Gewalt gebracht, um sich sexuell an ihm zu vergehen. Dabei soll er das Mädchen auf sein Anwesen gelockt und mit Handschellen gefesselt haben. Anschließend habe der Angeklagte sein Opfer mit zwei wuchtigen Schlägen auf den Kopf umgebracht. Die Leiche versteckte er nach Ansicht der Staatsanwälte zunächst in seinem Keller, um sie vier Tage später in einem 50 Kilometer entfernten Wald zu verbrennen.
Tim Lochmüller 2010 für ml.text&reports // Verwendung nur mit ausdrücklicher Genehmigung
Inhalt
Juli 2001
„Hier habe ich kein gutes Gefühl mehr“
„Julia hätte gewiss nicht gewollt, dass Kinder nicht mehr spielen“
August 2001
Eine bandagierte Schaufensterpuppe spielt den Kindermörder
"Dringender Tatverdacht" gegen 33-Jährigen
Die Tischgespräche drehen sich längst um andere Dinge
November 2002
Prozess im Mordfall Julia hat begonnen
Januar 2003
Februar 2003
"Ich konnte nicht widerstehen"
April 2003
Angeklagter im Mordfall Julia ist voll schuldfähig
„Keine vernünftigen Zweifel an Täterschaft“
Mai 2003
Verteidiger im Mordfall Julia fordert Freispruch
„Weggeworfen wie ein fauler Apfel“
