Deutscher Depeschendienst im Juli 2006
„Konstruktiv aufmüpfig“
Der streitbare Gießener Krimiminologe Arthur Kreuzer verabschiedet sich vom Lehrbetrieb
Gießen (ddp-hes). Neben dem Bücherregal in dem Büro von Arthur Kreuzer hängt die alte Immatrikulations-Urkunde seiner Mutter. „Als Erinnerung für meine Studenten“, sagt der Kriminologe. In den alten Zeiten habe man dem Rektor „per Handschlag feierlich geloben müssen“, den akademischen Regeln Folge zu leisten. Dabei hat sich der engagierte Wissenschaftler Kreuzer stets selbst gerne mit Autoritäten in der Justiz angelegt. Nun nimmt der streitbare Forscher Abschied vom akademischen Lehrbetrieb.
Das Thema seiner letzten Vorlesung am Dienstag lautet: „Von Kriminologischer Einmischung in Strafverfahren und Kriminalpolitik – Der ‚Kannibalen-Prozess’“. Eingemischt hat sich Kreuzer immer gerne – und sich dabei nicht nur Freunde gemacht. Denn schon früh hat der gebürtige Hanseat seine Ansichten auch über die Medien verbreitet. „Ich habe schon als Referendar mit Zeitungen Kontakt aufgenommen“, sagt er in seinem Institut am Gießener „Juridicum“, das 30 Jahre sein berufliches Zuhause war.
In einem seiner ersten Artikel für die Tageszeitung „Die Welt“ im Jahr 1968 mokierte sich Kreuzer über Prozesse gegen das Tragen von langen Jahren im Staatsdienst. „Pilzköpfe vor dem Kadi“, lautete die Überschrift. Ein anderer Beitrag ein Jahr später beschäftigte sich mit „Ungebühr vor Gericht“. „Das war der Versuch eines Brückenschlags“, sagt der Vater von zwei Kindern heute. Und ein Angriff gegen „Borniertheit und Konservativismus“, wie er hinzufügt. „Ich war konstruktiv aufmüpfig.“
Der rote Faden in Kreuzers Widerstand gegen überkommene Justiz-Relikte ist sein Engagement für die Rechte von Strafgefangenen und die Modernisierung des Strafvollzugs. Nach seiner Promotion 1965 und anschließendem Referendariat wurde er 1968 Richter in einer Jugendstrafkammer des Landgerichts Hamburg. Zwei Jahre später untersuchte er in einem Beitrag kritisch „die Einschränkbarkeit von Grundrechten im Strafvollzug“. Damals seien in den Gefängnissen sogar Zeitungen verboten gewesen, erzählt Kreuzer.
Erst seit 1976 gibt es in der Bundesrepublik ein Strafvollzugsgesetz. Mit der Föderalismusreform, die den Ländern die Hoheit über ihre Vollzugspolitik gibt, „schafft man es wieder ab“, empört sich der 67-Jährige. “Eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen und Verwaltungsbeamte“ ist das in den Augen des Kriminologen. „Da wird es dauernd Diskrepanzen geben.“ Paradox sei zudem, dass die Europäische Union gleichzeitig versuche, einheitliche Standards zu schaffen.
Oft genug hat der Professor aber auch seine Stimme erhoben, bevor ein Angeklagter zum Strafgefangenen wurde. „Recht anwenden ist immer auch Recht gestalten“, betont Kreuzer, der sagt, er sei durch die Richtertätigkeit zum Kriminologen geworden. So hat sich der Gießener in Artikeln immer auch zu laufenden Prozessen geäußert – meist zum Ärger von Richtern und Staatsanwälten. Doch: „Warum sollen alle Journalisten etwas sagen dürfen, nur nicht der Forscher?“
Die Wissenschaft müsse „für eine saubere Argumentation sorgen“, glaubt Kreuzer. Und auch schon mal „mäßigenden Einfluss“ ausüben, falls Staatsanwaltschaft und Verteidigung sich in Grabenkämpfen verlieren. Ob Böttcher-Prozess, die nachträgliche Sicherungsverwahrung oder zuletzt der Fall des „Kannibalen von Rothenburg“, den er kritisch kommentierte: Die „kriminologische Einmischung“ sei wichtig, betont der Bundesverdienstkreuzträger.
Künftig will sich der Ruheständler unter anderem für ein „Kriminalium“ in Gießen einsetzen, um „der Allgemeinheit das Erarbeitete darzustellen“. Dort sollen Exponate zu Täter und Opfer, Strafverfolgung, Rechtsmedizin, Strafvollzug und berühmte Prozesse zu sehen sein. Eine erste Version der Ausstellung wird bald in den Fluren des örtlichen Amtsgerichts gezeigt. Aber man ist schon auf der Suche nach einem festen Gebäude. „Erfahrungsgemäß dauert das länger“, sagt er. Aber einen langen Atem hat Kreuzer ja schon öfters bewiesen.
Tim Lochmüller 2010 für ml.text&reports // Verwendung nur mit ausdrücklicher Genehmigung
